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Herzlich willkommen bei KIRCHEN HELFEN KIRCHEN

Kleinprojektefonds: C-Standard

Das Programm „Kirchen helfen Kirchen verfügt auch über einen Kleinprojektefonds, mit dem kleinere Projekte und Initiativen gefördert werden. Sie umfassen in der Regel ein finanzielles Volumen von 7.500 Euro.

Mit dem Kleinprojektefonds stärkt KhK Kirchen und kirchliche Einrichtungen in ihrer theologischen, diakonischen und ökumenischen Arbeit. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung von Partnerkirchen mit reformierter und unierter Prägung.

Ein Förderungsantrag muss die geplanten Maßnahmen skizzieren und Angaben zu Projektlaufzeit und die Höhe des beantragten Betrags für die Projektmaßnahme beinhalten. Zu einem Projektantrag gehört die Beschreibung des konkreten Problems, der geplanten Aktivitäten und der erhofften Ergebnisse. Zu förderungswürdigen Projekten zählen zum Beispiel:
- Ausstattungshilfen
- Seminare, Schulungen, Tagungen
- Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen.
Die Projekte sollen in sich abgeschlossen sein und dabei nicht länger als ein Jahr dauern.

Eine nachträgliche Finanzierung bereits an- oder abgelaufener Projekte ist in der Regel nicht möglich. Für bewilligte Projekte hat spätestens drei Monate nach Ablauf des Projektes eine Berichterstattung zu erfolgen. Sie muss Angaben zum Verlauf des Projektes sowie zu den Finanzen enthalten. Die Berichterstattung kann formlos erfolgen.

Kurzinfo Kleinprojekte

  • Bis 7.500 Euro pro Maßnahme
  • Maximale Dauer: 12 Monate
  • Antragstellung kann formlos über die Partnerkirchen im Ausland erfolgen.
  • Vorwiegend werden Maßnahmen reformierter und unierter Kirchen gefördert.
  • Gefördert werden konkrete Impulse für die ökumenische die und sozialdiakonische Arbeit von Kirchen - sowie deren theologische Weiterbildungsarbeit auf diesem Gebiet. Dazu gehören auch Maßnahmen der ökumenischen Begegnung und Vernetzung, des Lernens und des Dialogs.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen
  • Anträge sind jederzeit möglich
  • Nachträgliche Finanzierungen sind ausgeschlossen
  • Berichterstattung spätestens drei Monate nach Ende der Maßnahme
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