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Wie läuft die Antragsbewilligung?

Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge geschieht über das Diakonische Werk der EKD.

Für die Mittelbewilligung ist dort der „Ausschuss für Ökumenische Diakonie“ (AÖD) zuständig. Dessen Unterausschuss „Kirchen helfen Kirchen“ / „Hoffnung für Osteuropa“ vergibt in der Regel dreimal im Jahr Projektmittel für „Kirchen helfen Kirchen“. Dem Ausschuss gehören Vertreterinnen und Vertreter des AÖD, der Union Evangelischer Kirchen (UEK) und der Evangelischen Kommission für Mittel- und Osteuropa (EKMOE) an.

Kleinere Projektvorhaben können unabhängig von den Ausschusssitzungen im Diakonischen Werk der EKD bewilligt werden.

© Diakonisches Werk der EKD „Kirchen helfen Kirchen“
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