Anträge für Projekte mit einem Förderungsvolumen bis 12.500 Euro können ebenfalls jederzeit gestellt werden. Die Anträge sollten dabei von den Partnerkirchen oder -organisationen selbst eingereicht werden.
Die Antragstellung für Projekte muss den Richtlinien von „Kirchen helfen Kirchen“ entsprechen (Antragsformulare). Eine Mittelbewilligung ist jederzeit möglich.
Die Berichterstattung für die unterstützten Projekte richtet sich nach deren Laufzeit. Sie hat zum Ende des Projektes zu erfolgen (spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums). Über Projekte, die länger andauern, ist nach einem Jahr ein Zwischenbericht vorzulegen. Die Berichte müssen Angaben zum Verlauf des Projektes sowie zu den Finanzen enthalten und sich an den Richtlinien von „Kirchen helfen Kirchen“ orientieren. Es werden in der Regel keine Bau- oder Renovierungsmaßnahmen gefördert.