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Projekte über 12.500 Euro

Projektförderungen, deren Volumen 12.500 Euro übersteigt, unterliegen bestimmten Vorgaben. Auch hier sollten die Anträge dabei von den Partnerkirchen oder -organisationen selbst eingereicht werden.

Da Projekte mit einem Finanzvolumen über 12.500 Euro in der Jahresplanung von „Kirchen helfen Kirchen“ berücksichtigt werden müssen, sollten entsprechende Anträge bereits im Jahr vor dem Beginn des Projekts bis spätestens Mitte September gestellt werden.

Die Antragstellung muss den Richtlinien von „Kirchen helfen Kirchen“ entsprechen (Antragsformulare). Es werden normalerweise keine Bau- oder Renovierungsmaßnahmen gefördert: Für Bauvorhaben evangelischer Minderheitskirchen ist das Gustav-Adolf-Werk (www.gustav-adolf-werk.de) ein möglicher Ansprechpartner.

Bei Partnern, die bereits mit „Kirchen helfen Kirchen“ zusammengearbeitet haben, erfolgt eine jährliche Berichterstattung. Dabei sind die Berichte spätestens drei Monate nach Ende des Berichtszeitraums fällig. Ab der dritten ununterbrochenen Förderung oder bei Förderungssummen ab 100.000 Euro ist zudem eine Auditierung obligatorisch.


Kurzinfo für Projekte über 12.500 Euro
  • Antragstellung möglichst im Vorjahr des Projektbeginns bis Mitte September durch lokale Partnerorganisation
  • In der Regel keine Bau- oder Renovierungsmaßnahmen
  • Anträge können jederzeit mit Antragsformular gestellt werden
  • Berichterstattung bei bekannten Partnern jährlich, spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums
  • Auditierung nötig ab 100.000 Euro oder der dritten ununterbrochenen Förderung
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