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Projekte bis 25.000 Euro

Anträge für Projekte mit einem Förderungsvolumen bis 25.000 Euro können ebenfalls jederzeit gestellt werden. Die Anträge sollten dabei von den Partnerkirchen oder -organisationen selbst eingereicht werden.

Die Antragstellung für Projekte muss den Richtlinien von „Kirchen helfen Kirchen“ entsprechen (Antragsformulare). Eine Mittelbewilligung ist jederzeit möglich.

Die Berichterstattung für die unterstützten Projekte richtet sich nach deren Laufzeit. Sie hat zum Ende des Projektes zu erfolgen (spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums). Über Projekte, die länger andauern, ist nach einem Jahr ein Zwischenbericht vorzulegen. Die Berichte müssen Angaben zum Verlauf des Projektes sowie zu den Finanzen enthalten und sich an den Richtlinien von „Kirchen helfen Kirchen“ orientieren. Bau- oder Renovierungsmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn sie notwendige Voraussetzung und Bestandteil eines inhaltlich geförderten Projekts sind. Für Bauvorhaben evangelischer Minderheitskirchen ist das Gustav-Adolf Werk (www.gustav-adolf-werk.de) ein möglicher Ansprechpartner.

Kurzinfo für Projekte bis 25.000 Euro

  • Keine maximale Laufzeit, jedoch in der Regel bis zu zwei Jahren.
  • Bau- oder Renovierungsmaßnahmen sind nur dann möglich, wenn sie notwendige Voraussetzung und Bestandteil eines inhaltlich geförderten Projekts sind.
  • Anträge können jederzeit mit Antragsformular gestellt werden.
  • Berichterstattung erfolgt je nach Laufzeit nach einem Jahr oder nach Ende der Maßnahme (spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums)
  • Berichterstattung orientiert sich an den Richtlinien von „Kirchen helfen Kirchen“
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