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Projekte über 25.000 Euro
Projektförderungen, deren Volumen 25.000 Euro übersteigt, unterliegen bestimmten Vorgaben. Auch hier sollten die Anträge dabei von den Partnerkirchen oder -organisationen selbst eingereicht werden.
Da Projekte mit einem Finanzvolumen über 25.000 Euro in der Jahresplanung von „Kirchen helfen Kirchen“ berücksichtigt werden müssen, sollten entsprechende Anträge bereits im Jahr vor dem Beginn des Projekts bis spätestens Ende Juli gestellt werden.
Die Antragstellung muss den Richtlinien von „Kirchen helfen Kirchen“ entsprechen (Antragsformulare). Bau- oder Renovierungsmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn sie notwendige Voraussetzung und Bestandteil eines inhaltlich geförderten Projekts sind. Für Bauvorhaben evangelischer Minderheitskirchen ist das Gustav-Adolf-Werk (www.gustav-adolf-werk.de) ein möglicher Ansprechpartner.
Bei Partnern, die bereits mit „Kirchen helfen Kirchen“ zusammengearbeitet haben, erfolgt eine jährliche Berichterstattung. Dabei sind die Berichte spätestens drei Monate nach Ende des Berichtszeitraums fällig. Ab der dritten ununterbrochenen Förderung oder bei Förderungssummen ab 100.000 Euro ist zudem eine Auditierung obligatorisch.
Kurzinfo für Projekte über 25.000 Euro
- Antragstellung möglichst im Vorjahr des Projektbeginns bis Mitte September durch lokale Partnerorganisation
- Bau- oder Renovierungsmaßnahmen sind nur dann möglich, wenn sie notwendige Voraussetzung und Bestandteil eines inhaltlich geförderten Projekts sind.
- Anträge können jederzeit mit Antragsformular gestellt werden
- Berichterstattung bei bekannten Partnern jährlich, spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums
- Auditierung nötig ab 100.000 Euro oder der dritten ununterbrochenen Förderung